Verbindliche Hygieneverordnung

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde unseres Marionettentheaters und des Kloster-Kultur-Kellers. Ab dem 24.11.2021 gilt die 2G-Regel im Kultur- und Freizeitbereich. Der Besuch von Veranstaltungen im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich ist nur noch immunisierten Personen gestattet, die vollständig geimpft oder genesen sind. Bitte führen Sie einen Nachweis und ein amtlches Ausweisdokument mit sich.

Regelungen für Kinder und Jugendliche, Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schüler gelten weiterhin aufgrund ihrer Teilnagme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 5 Jahre sind von den Beschränkungen auf 2G und 2G-plus ausgenommen.

Das Beibehalten wichtiger AHA+L Standars im Altag bleibt weiterhin von hoher Bedeutung.